QNG-Audit für Nichtwohngebäude

Büro, Verwaltung, Bildung oder Gewerbe: Wir begleiten Ihren Neubau als QNG-Auditor und sichern Ihnen die höchste Förderstufe im KfW-Programm 299.

QNG-Audit für Nichtwohngebäude

Büro, Verwaltung, Bildung oder Gewerbe: Wir begleiten Ihren Neubau als QNG-Auditor und sichern Ihnen die höchste Förderstufe im KfW-Programm 299.

QNG-Zertifizierung für Büro-, Verwaltungs- und Gewerbebauten

Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude gilt nicht nur für Wohngebäude. Auch Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Träger können ihre Neubauten zertifizieren lassen – und damit im Programm KfW 299 Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude einen deutlich höheren Förderkredit erhalten.

Die Zertifizierung erfolgt bei Nichtwohngebäuden nach registrierten Bewertungssystemen wie BNB oder DGNB. Dabei werden unter anderem Ökobilanz, Materialqualität, Nutzerkomfort, Barrierefreiheit und die Qualität des Planungs- und Bauprozesses bewertet.

Als Architekt verbinden wir diese Anforderungen mit den Themen, die Nichtwohngebäude prägen: flexible Grundrisse, Tageslicht, Akustik, Technikkonzepte und Betriebskosten.

Qualifikationen für das QNG-Audit: BNK/BNG-Auditor und BiRN Bau-Institut für Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit
Moderne Villa mit Holzfassade und Verblendmauerwerk – Architekturprojekt aus Borken

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QNG-PLUS und QNG-PREMIUM für Nichtwohngebäude

Auch bei Nichtwohngebäuden gibt es zwei Anforderungsstufen:

QNG-PLUS:

Überdurchschnittliche Nachhaltigkeitsqualität mit gebäudetypspezifischen Grenzwerten – die Basis für die höchste Förderstufe im KfW-Programm 299.

QNG-PLUS Siegel – Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude

QNG-PREMIUM:

Deutlich strengere Anforderungen, z. B. an Treibhausgasemissionen und nachhaltige Materialien. Interessant für Unternehmen mit ambitionierten ESG-Zielen.

QNG-PREMIUM Siegel – Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude
Neubau-Mehrfamilienhaus mit hellem Klinker, Balkonen und Photovoltaikanlage – QNG-Audit durch den Architekten

KfW 299: Mehr Förderkredit mit QNG-Siegel

KfW-Kredit je m² Nettogrundfläche mit QNG-Siegel
bis zu 0 €

Die Förderstufen im Überblick

Mit QNG-Siegel: bis zu 2.000 € je m² Nettogrundfläche, maximal 10 Mio. € je Vorhaben.

Ohne QNG-Siegel: bis zu 1.500 € je m² Nettogrundfläche, maximal 7,5 Mio. € je Vorhaben.

Wichtig: Die Sonder-AfA nach § 7b EStG und die degressive AfA nach § 7 Abs. 5a EStG gelten nur für Wohngebäude. Bei Nichtwohngebäuden liegt der finanzielle Hebel vor allem im KfW-Kredit, in niedrigeren Betriebskosten und im Werterhalt.

Antrag: Der KfW-Antrag muss vor Vorhabenbeginn über Ihre Bank gestellt werden.

 

Alle angaben ohne Gewähr / Stand 07/2026

Warum ein Architekt als QNG-Auditor für Nichtwohngebäude?

Nachhaltigkeit beginnt beim Nutzungskonzept.

Nichtwohngebäude haben komplexe Anforderungen an Technik, Brandschutz und Nutzung. Als Architekt beziehe ich die QNG-Kriterien früh in diese Planung ein – vom Tageslichtkonzept über die Materialwahl bis zur Wartungsfreundlichkeit der Haustechnik. So entsteht ein Gebäude, das die Zertifizierung besteht und im Betrieb wirtschaftlich bleibt.

ecotectum Logo – Architektur & QNG-Audit
Architekt und QNG-Auditor Thomas Mischo in seinem Büro in Borken

Vier Schritte zum QNG-Siegel für Ihr Nichtwohngebäude

Erstgespräch & Angebot

Wir klären Ihr Bauvorhaben, prüfen die Voraussetzungen für das QNG-Siegel und Sie erhalten ein transparentes Honorarangebot.

Pre-Assessment & Abstimmung

Gemeinsam mit Ihren Fachplanern definieren wir die Nachhaltigkeitsziele – abgestimmt auf Förderprogramm und Budget.

Audit in Planung & Bau

Wir prüfen Nachweise laufend, von den Werkplänen bis zur Baustelle, und dokumentieren alles für die Hausakte.

Zertifizierung

Wir reichen die vollständige Dokumentation bei der akkreditierten Zertifizierungsstelle ein und begleiten Sie bis zum Siegel.

FAQ: QNG für Nichtwohngebäude

Grundsätzlich Gebäude, für die ein registriertes Bewertungssystem vorliegt – etwa Büro- und Verwaltungsgebäude oder Bildungsbauten. Ob Ihr Gebäudetyp abgedeckt ist, prüfen wir im Erstgespräch.

Unter anderem Unternehmen, Freiberufler, Privatpersonen als Investoren, gemeinnützige Organisationen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Nein. Die Sonder-AfA nach § 7b EStG gilt ausschließlich für neue Mietwohnungen. Für gemischt genutzte Gebäude kann sie für den Wohnanteil in Betracht kommen – hier sollte Ihr Steuerberater einbezogen werden.

Üblich sind BNB und DGNB. Welches System passt, hängt vom Gebäudetyp und vom Bauherrn ab.

Spätestens in der Entwurfsplanung. Viele Kriterien, etwa zur Ökobilanz oder zum Nutzungskonzept, lassen sich später nur mit hohem Aufwand ändern.

Ja, Kosten für Nachhaltigkeitszertifizierung und Lebenszyklusanalyse zählen zu den förderfähigen Kosten.

Einsatzgebiete & Leistungen rund um das QNG-Audit

Von Borken aus begleiten wir Bauvorhaben im Münsterland, am Niederrhein und im nördlichen Ruhrgebiet – dank digitalem Workflow auch überregional.

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